Das Internet ist allgegenwärtig und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Mittlerweile findet das Leben zahlreicher Menschen hauptsächlich im Internet statt. Die persönlichen und dienstlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den unterschiedlichen Onlinekanälen verteilen, sind außerordentlich. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall mit ihnen erfolgen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Geschäftspartner oder Kollegen im Todesfall den Zugriff auf wichtige Konten und Informationen bekommen und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Wer heute stirbt, ist längst nicht tot!
Egal ob soziale Plattformen, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Dienste: Für eine Menge Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile größtenteils im Internet statt.
Gemäß der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 nutzen in Deutschland zurzeit 66,4 Millionen Personen ab 14 Jahren das Internet. Hierbei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Parallel hinterlassen sie Unmengen an privaten und dienstlichen Daten und Informationen auf den verschiedenen Onlinekanälen.
Trotzdem machen sich nur die wenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihren digitalen Hinterlassenschaften im Todesfall passieren soll.
Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitale Hinterlassenschaft ebenso verfügen können, wie über . Dies führt dazu, dass sie hierfür nicht selten keine Nachlassregelungen treffen.
Die Folgen: Die Hinterlassenen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung ertragen. Sie haben häufig auch keine Option auf wichtige Accounts und Daten zuzugreifen. Gleichzeitig müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es vernünftig, dass künftige Erblasser sich rechtzeitig mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine intelligente Nachlassplanung erstellen.
Das digitale Leben kennt kein Verfallsdatum!
Die elektronischen Spuren, die ein Internetuser bei seinen Aktivitäten im Internet hinterlässt, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Nachlass.
Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffsbestimmung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Dazu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältnisse, die mit dem Einsatz von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch alle Informationen die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services und allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.
Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:
- E-Mail-Konten,
- Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
- Profile und Daten in sozialen Netzwerken,
- Messenger- und Cloud-Services,
- Konten bei Streamingdiensten,
- Accounts in Onlineshops,
- digitale Zahlungsmittel,
- Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Blogs, Foreneinträgen,
- Abos für Online-Magazine,
- Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
- Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
- Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern
Ebenso gelten jegliche digitalen Daten wie Bilder, Filme oder Dokumente, die auf einem PC, mobilen Endgerät oder sonstigen Speichermedium gespeichert sind als digitaler Nachlass.
Außerdem werden in manchen Situationen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch strittig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware darüber bestimmt, ob diese unter die besondere digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.
Nachlassrecht kennt keinen Datenschutz!
Es gibt im deutschen Erbrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.
Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenartigen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu gehören insbesondere das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Grundsätzlich werden für den digitalen Nachlass aber die gleichen Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.
Aus diesem Grund haften und zahlen die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.
Bereits zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!
Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jede Person abrupt treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall pünktlich bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihrer Firma verantwortungsbewusst zu gewährleisten.
Darum ist es wesentlich, sich rechtzeitig mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den persönlichen als auch den unternehmerischen Bereich.
1. Privater digitaler Nachlass
Im privaten Bereich empfiehlt es sich, eine grundlegende Vollmacht oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Elementarste hierbei ist es, den Angehörigen die Option zu geben, bei Bedarf zügig auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um überflüssige laufende Zahlungen zu stoppen.
Aus diesem Grund sollten insbesondere folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
- Zugangsdaten zu allen bedeutsamen E-Mail-Konten
- Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und anderen Bezahldiensten
- Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Accounts und Plattformen
- Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Smartphones, Notebooks, Tablets und Co.
2. Geschäftlicher digitaler Nachlass
Im dienstlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugang auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regeln. Der Benefit hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen ständig einen Master-Zugriff auf die Konten der Beschäftigten haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.
Eine weitere Option den digitalen Nachlass im dienstlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.
Nicht abbauen beim Nachlass!
In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Website größer wird, ist es vorteilhaft, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können künftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugang auf essentielle Accounts erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können hochsensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.
Die folgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.
- Fertigen Sie eine Auflistung an, die jegliche benutzten Onlineaccounts, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
- Hinterlegen Sie das Register als Schriftstück oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
- Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Nachlassdokument fest, was mit ihren Informationen und Vermögenswerten im Todesfall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
- Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
- Löschen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die keinem in die Hände fallen sollen.
- Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und verwalten können.
- Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu chiffrieren und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu wahren.
Sorgen Sie zeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle!
Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Online-Portale, das Ausführen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Netzwerke, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso wesentlicher ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass verwalten darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.
Wir von TUBIX Computer Systeme empfehlen Ihnen daher, sich früh mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ zu beschäftigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.
Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.